Finanzielle Schwierigkeiten erfordern schnelle und fundierte Entscheidungen. Welche Optionen einem Unternehmen und seinen Gläubigern offenstehen, hängt vom Zeitpunkt, von den verfügbaren rechtlichen Instrumenten und von der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten ab.
Wir beraten Unternehmen, Gesellschafter, Gläubiger und Investoren in Fragen der Restrukturierung und Insolvenz. Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Schuldenrestrukturierung, Konkordats- und Konkursverfahren, den Erwerb und die Veräußerung notleidender Vermögenswerte und Kredite sowie den Schutz von Gläubigern in Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren.
Leistungsumfang
- 01Außergerichtliche Schuldenrestrukturierung
- 02Konkordatsverfahren
- 03Konkurs- und Liquidationsverfahren
- 04Vertretung von Gläubigern
- 05Transaktionen mit notleidenden Vermögenswerten und Krediten
- 06Haftung von Geschäftsleitern und Gesellschaftern
- 07Vollstreckungs- und Beitreibungsverfahren
- 08Restrukturierung von Unternehmensgruppen
- 09Jede weitere Frage der Restrukturierung oder Insolvenz
Unsere Arbeitsweise
Wir bewerten die finanzielle und rechtliche Lage zügig und ermitteln die realistischen Optionen. Unser Ziel ist es, Werte zu erhalten, sei es durch eine Einigung mit den Gläubigern, durch ein gerichtliches Verfahren oder durch die Veräußerung des Unternehmens oder seiner Vermögenswerte.
Häufig gestellte Fragen
Ein Konkordat ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren, das es einem Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten ermöglicht, seine Verbindlichkeiten auf Grundlage eines von den Gläubigern und vom Gericht genehmigten Plans zu restrukturieren, während Vollstreckungsmaßnahmen in der Regel ausgesetzt sind.
Ein Gläubiger sollte seine Forderung fristgerecht anmelden, das Verfahren verfolgen und prüfen, ob Sicherheiten, Garantien oder Ansprüche gegen Dritte bestehen. Frühzeitiges Handeln verbessert oft die Aussichten auf Befriedigung.
So früh wie möglich. Frühzeitiges Handeln eröffnet mehr Möglichkeiten, etwa Verhandlungen mit den Gläubigern oder eine gerichtlich überwachte Restrukturierung, und verringert das Risiko einer persönlichen Haftung der Geschäftsleiter.
Eine Restrukturierung zielt darauf ab, das Unternehmen durch eine Neuordnung seiner Verbindlichkeiten fortzuführen, während ein Konkurs in der Regel zur Verwertung des Vermögens und zur Verteilung des Erlöses an die Gläubiger führt.
Je nach anwendbarem Recht können Geschäftsleiter und in manchen Fällen auch Gesellschafter für bestimmte Verbindlichkeiten oder für Schäden, die durch ihr Handeln oder Unterlassen entstanden sind, persönlich haften, insbesondere wenn sie die Geschäfte trotz Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft fortgeführt haben.
Die Auswirkungen auf laufende Verträge hängen von der Art des Verfahrens, den Vertragsbedingungen und dem anwendbaren Recht ab. Manche Verträge bestehen fort, während andere beendet oder neu verhandelt werden können.
