Kryptowerte und die ihnen zugrunde liegenden Technologien verändern das globale Finanzsystem grundlegend. Zugleich haben ihre Rechtsnatur, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und die von ihnen ausgehenden Risiken für die Finanzstabilität die Staaten zu höchst unterschiedlichen Regulierungsansätzen veranlasst. Die Mitgliedstaaten des Kooperationsrats der Arabischen Staaten des Golfes (Golf-Kooperationsrat oder „GCC“) weisen vergleichbare Wirtschaftsstrukturen auf und verfolgen gleichermaßen das Ziel, sich als Finanzzentren zu etablieren. Einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Kryptowerte haben sie gleichwohl nicht geschaffen. Stattdessen haben sie mehrstufige und zersplitterte Regime errichtet, in denen sich unterschiedliche politische Prioritäten widerspiegeln.
Diese Zersplitterung besteht auch im ersten Halbjahr 2026 fort, wenngleich die Erlaubnisregime inzwischen ein breiteres Spektrum an Tätigkeiten erfassen und eigenständige Regelungsrahmen für die Tokenisierung und für Zahlungstoken entstanden sind.
Die Entwicklung der Regulierung von Kryptowerten in der Türkei
Die Türkei hat Kryptowerte schrittweise reguliert, vornehmlich aus Sorge um die Finanzstabilität und mit Blick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Anfänglich wurden Kryptowerte weder als gesetzliches Zahlungsmittel noch als E-Geld, Zahlungsinstrument oder Kapitalmarktinstrument anerkannt, und ihre Verwendung bei Zahlungsvorgängen wurde ausnahmslos untersagt, wodurch sie faktisch aus dem Zahlungsverkehr ausgeschlossen waren.
Mit dem Wachstum des Marktes verlagerte sich der regulatorische Schwerpunkt von der Beschränkung der Nutzung durch Privatanleger hin zur Unterstellung der Marktinfrastruktur unter staatliche Aufsicht. Bis 2024 hatte das Kapitalmarktrecht die Grundbegriffe der Kryptowerte, der Kryptowerte-Dienstleister, der Handelsplattformen und der Verwahrdienstleistungen bestimmt und damit die rechtliche Grundlage des Sektors geschaffen. Zugleich wurden die Compliance-Pflichten durch die Vorschriften der Behörde zur Ermittlung von Finanzkriminalität (MASAK) erweitert. Im Jahr 2025 folgten mehrere Maßnahmen in rascher Abfolge. Die sogenannte „Transfer-Regel“, nach der bei Kryptotransfers die Daten des Auftraggebers und des Begünstigten zu erfassen und zu übermitteln sind, wurde verbindlich. Es wurden detaillierte Anforderungen an das Mindestkapital, die Organisationsstruktur, die internen Kontrollen und das Risikomanagement eingeführt, die betrieblichen Pflichten wurden im Einzelnen festgelegt und die Aufsichtsmechanismen gestärkt. Regelungen zur Kontosperrung und Beschlagnahme erweiterten zudem die Befugnisse der Verwaltungsbehörden zu unmittelbaren Eingriffen in den Markt und verschärften das Sanktionsregime. Im Ergebnis hat sich der türkische Kryptomarkt von einem weitgehend unregulierten Umfeld zu einem Markt unter umfassender und strenger staatlicher Aufsicht entwickelt.
Im Jahr 2026 wurden die Mindestkapitalanforderungen für die Erteilung einer Erlaubnis durch das Kapitalmarktamt (SPK) angehoben, und Verwahrdienstleistungen wurden Sicherheitsstandards unterworfen, die mit denjenigen des Bankensektors vergleichbar sind. Die Übergangsfrist, innerhalb derer Plattformen ohne Erlaubnis ihren Geschäftsbetrieb abzuwickeln hatten, endete am 30. Juni 2026, wodurch sich der Markt auf erlaubte und beaufsichtigte Unternehmen konzentrierte.
Über die Erlaubnis- und Verhaltensanforderungen hinaus haben die Vorschriften der MASAK das System durch zusätzliche betriebliche Beschränkungen weiter verschärft, darunter Wartefristen für Transfers, Beschränkungen bei der Verwendung von Stablecoins sowie erweiterte Pflichten zur Kundenidentifizierung und Geldwäscheprävention. In steuerlicher Hinsicht wurde im März 2026 ein Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten in das Parlament eingebracht und später zurückgezogen. Mitte 2026 besteht kein spezifisches Steuerregime für Kryptowerte, wenngleich die vorbereitenden Arbeiten fortgeführt werden.
Der rechtliche Umgang mit Kryptowerten in den GCC-Staaten
Die Regulierungsansätze in den GCC-Staaten sind vornehmlich von den Zielen der Wahrung der Finanzstabilität, der Bekämpfung der Geldwäsche und des Schutzes des Bankensystems geprägt. Aufgrund ihres spekulativen Charakters und anhaltender Rechtsunsicherheit wurden Kryptotätigkeiten zunächst durch öffentliche Warnhinweise und faktische Verbote begrenzt. Mit der wachsenden Anerkennung des Potenzials der Blockchain-Technologie für die Finanzinfrastruktur haben sich im Laufe der Zeit jedoch flexiblere und selektivere Regulierungsansätze herausgebildet.
Diese Entwicklung ist 2026 deutlicher hervorgetreten und hat in der Region zu einer zweigleisigen Politik geführt. Kryptotätigkeiten des Privatsektors bleiben beschränkt, während staatlich kontrollierte digitale Zentralbankwährungen (CBDC) und Vorhaben zu tokenisierten Finanzinstrumenten aktiv gefördert werden. In diesem Zusammenhang haben sich in der GCC-Region drei grundlegende Regulierungsmodelle herausgebildet.
Bahrain
Nach dem von seiner Zentralbank geschaffenen Regime unterwirft Bahrain Kryptowerte-Dienstleister Anforderungen an das Mindestkapital, das Risikomanagement, den Schutz von Kundenvermögen, technische Standards und die Cybersicherheit. Auch das Angebot digitaler Token ist reguliert, was den Anlegerschutz zusätzlich stärkt. Kryptowerte sind nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, die Tätigkeit wird jedoch kontrolliert im Rahmen regulatorischer Erprobungsräume und in Zusammenarbeit mit Banken fortgeführt. In den Jahren 2025 und 2026 hat Bahrain seinen Rechtsrahmen auf Stablecoins und tokenisierte Finanzprodukte erstreckt und seinen Anspruch, regionales Finanzzentrum zu sein, durch die Zulassung internationaler Kryptobörsen untermauert.
Vereinigte Arabische Emirate
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), insbesondere Dubai, haben einen umfassenden Rechtsrahmen mit dem Ziel geschaffen, sich als globales Zentrum für Kryptowerte zu etablieren. Das Gesetz über virtuelle Vermögenswerte hat Erlaubnispflichten für Kryptowerte-Dienstleister eingeführt und die Dubai Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) als zuständige Verwaltungsbehörde bestimmt, während für das Dubai International Financial Centre ein eigenständiges Regime gilt. Kryptogeschäfte von Privatanlegern sind grundsätzlich zulässig, Unternehmen unterliegen jedoch strengen Pflichten zur Geldwäscheprävention und zur Berichterstattung. Steuerliche Vorteile und regulatorische Klarheit haben zu einer hohen Verbreitung von Kryptowerten beigetragen.
Im Jahr 2026 ist die Regulierungslandschaft in den VAE erheblich komplexer geworden. Auf Bundesebene hat die Kapitalmarktbehörde (CMA) die kryptobezogenen Tätigkeiten in acht gesonderte Erlaubniskategorien gegliedert. Die VARA hat Leitlinien zur Ausgabe von Token veröffentlicht, besondere Vorschriften für Derivate eingeführt und die Beaufsichtigung von DeFi und Zahlungstoken durch die Zentralbank vorgesehen. Im Ergebnis ist eine mehrstufige Struktur entstanden, in der fünf verschiedene Verwaltungsbehörden konkurrierende Befugnisse innehaben, sodass Marktteilnehmer je nach Umfang ihrer Tätigkeit mehrerer Erlaubnisse bedürfen können.
Katar
Katar hält am Verbot von Kryptowährungen fest, lässt jedoch die Tokenisierung von Kapitalmarktinstrumenten zu und zieht zwischen beiden eine klare Trennlinie. Seine Emissionen digitaler Anleihen spiegeln diesen Ansatz wider. Kryptowährungen bleiben beschränkt, während die Tokenisierung von Kapitalmarktinstrumenten und Distributed-Ledger-Technologien befürwortet werden. Nach dem nach 2024 eingeführten Ansatz der „ausgeschlossenen Token“ bleiben herkömmliche Kryptowerte verboten, während tokenisierte Finanzinstrumente als regulierte Markttätigkeit behandelt werden.
Saudi-Arabien
Saudi-Arabien begegnet öffentlichen Kryptomärkten mit Zurückhaltung und räumt Vorhaben zu digitalen Zentralbankwährungen sowie institutionellen Blockchain-Projekten Vorrang ein. Es handelt sich um eine zweigleisige Politik, die auf staatlich kontrollierte und zugangsbeschränkte Lösungen der digitalen Finanzwirtschaft ausgerichtet ist.
Kuwait
Kuwait wendet eines der strengsten Regime der Region an. Kryptowerte haben keinen rechtlichen Status und dürfen weder zu Zahlungs- noch zu Anlagezwecken verwendet werden. Banken und beaufsichtigten Unternehmen ist jede kryptobezogene Tätigkeit untersagt. In den Jahren 2025 und 2026 wurde dieser Ansatz weiter verschärft, und zwar durch strengere Sanktionen gegen das Krypto-Mining und erhebliche betriebliche Beschränkungen, die auf Bedenken hinsichtlich des Energieverbrauchs zurückgehen.
Oman
Oman sieht kein generelles Verbot vor, verfolgt jedoch eine vorsichtige und schrittweise Regulierungsstrategie, die auf öffentlichen Warnhinweisen und Registrierungspflichten beruht.
Rechtsvergleichende Würdigung
Die rechtlichen Ansätze in den GCC-Staaten laufen nicht auf ein einheitliches Modell zu, sondern unterscheiden sich nach der Risikowahrnehmung und den strategischen Zielen des jeweiligen Staates. Die Türkei verkörpert demgegenüber ein eigenständiges Übergangsmodell, das auf Erlaubnispflichten, Aufsicht und Compliance-Pflichten beruht.
Im Jahr 2026 liegt der wesentliche Unterschied zwischen der Türkei und den GCC-Staaten in der Struktur. Die Türkei bewegt sich auf ein zentralisiertes und einheitliches Erlaubnisregime zu, während die Regulierungskompetenz in den GCC-Staaten weiterhin auf mehrere Verwaltungsbehörden verteilt ist und zersplitterte Strukturen fortbestehen. Gleichwohl folgen beide Regionen der gemeinsamen Tendenz, Dienstleistern bankähnliche Pflichten aufzuerlegen und Akteure ohne Erlaubnis aus dem System auszuschließen.
Obwohl private Kryptotätigkeiten in den GCC-Staaten weiterhin beschränkt sind, wird staatlich gestützten Initiativen zu digitalen Währungen und zur Tokenisierung großes Gewicht beigemessen. In der Türkei befinden sich die Entwicklungen auf diesem Gebiet demgegenüber noch in einem frühen Stadium.
Sowohl in den GCC-Staaten als auch in der Türkei entfernt sich die Regulierung von Kryptowerten von generellen Verboten hin zu einer risikobasierten und schrittweisen Rechtsetzung. Tokenisierungsvorhaben und CBDC-Projekte dürften im Mittelpunkt der Regulierungsagenda bleiben, womit die regulatorische Ausrichtung der Türkei im Wesentlichen den globalen Entwicklungen entspricht.
