Gesellschaftsrecht und M&A

Die Garantieversicherung bei Unternehmenskäufen

Die Garantieversicherung bietet bei Unternehmenskäufen eine Alternative zur Treuhandlösung, türkische Versicherer können sie jedoch noch nicht als erlaubten…

DB & Partners1. April 20163 Min. Lesezeit

Einleitung

Lässt man kaufmännische Fragen und die Verhandlungen über die Gegenleistung für die Anteile an der Zielgesellschaft außer Betracht, ist die Verhandlung vertraglicher Garantien und Freistellungsregelungen häufig der schwierigste und zeitaufwendigste Teil eines Unternehmenskaufs. Diese Verhandlungen münden in der Regel in Treuhand- oder Kaufpreiseinbehaltsregelungen, mit denen sich der Käufer gegen mögliche, im Rahmen seiner Due-Diligence-Prüfung ermittelte Risiken absichern will. Selbst wenn der Verkäufer jeden Einbehalt oder Aufschub der Gegenleistung vermeiden möchte, sieht er sich häufig dem Verlangen nach einer Treuhand- oder Einbehaltsregelung ausgesetzt.

Eine Treuhandlösung erfordert grundsätzlich die Einschaltung eines Dritten, des Treuhänders. Die Verhandlung der Treuhandvereinbarung verzögert daher die Unterzeichnung zusätzlich, und bei den Parteien kann eine Transaktionsmüdigkeit eintreten, da ihr Interesse an dem Geschäft mit jedem Hindernis abnimmt. Zudem gewährt eine Treuhandlösung ihren Begünstigten bisweilen unzureichenden Schutz, sei es, weil die hinterlegten Mittel nicht ausreichen, sei es, weil zu ihrer Erlangung ein Rechtsstreit erforderlich werden kann. Aus diesen Gründen suchen die Transaktionsberater häufig nach alternativen Lösungen.

Die Garantieversicherung

Mit der Transaktionsversicherung (oder Garantieversicherung) steht Verkäufern wie Käufern seit Kurzem ein Versicherungsprodukt als Alternative zur Verfügung. Es bietet Deckung gegen die Risiken, die sich aus der Verletzung vertraglicher Garantien durch den Verkäufer ergeben.

In der Praxis wird zwischen zwei Arten von Garantieversicherungspolicen unterschieden, der Verkäuferpolice und der Käuferpolice. Verkäuferpolicen schützen den Verkäufer unmittelbar gegen vom Käufer geltend gemachte Garantieansprüche, ähnlich einer Haftpflichtversicherung. Käuferpolicen entschädigen den Käufer unmittelbar für Schäden, die ihm infolge der Verletzung von Garantien durch den Verkäufer entstehen, ähnlich einer Eigenschadenversicherung.

Obwohl beide Policenarten zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, unterscheiden sie sich in bestimmten wesentlichen Punkten. Verkäuferpolicen bilden in der Regel die im Anteilskaufvertrag vereinbarten Haftungshöchstbeträge und Verjährungsfristen ab, während Käuferpolicen für Schäden herangezogen werden, die diese vertraglichen Höchstbeträge übersteigen und außerhalb der aufgeführten Haftungsbeschränkungen liegen.

Rechtslage nach türkischem Recht

Das Versicherungsgesetz ist die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Versicherungstätigkeit in der Türkei. Es regelt die Versicherungsprodukte sowie die Gründung, Leitung, Geschäftstätigkeit, Beaufsichtigung und Prüfung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsagenturen und Versicherungsmaklern. Das Versicherungsgesetz bestimmt zudem den Ordnungsrahmen des türkischen Versicherungssektors, dessen Grundsätze im untergesetzlichen Regelwerk näher ausgestaltet werden. Das Kommuniqué über die Versicherungszweige zählt die Versicherungszweige auf, in denen ein Versicherungsunternehmen tätig sein darf, und macht jeden Zweig von einer Erlaubnis abhängig. Türkische Versicherer dürfen keine Policen für Versicherungsprodukte ausstellen, die im Kommuniqué nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

Die Garantieversicherung ist in der Türkei ein neues Produkt und im Kommuniqué noch nicht als Versicherungszweig geregelt. Türkische Versicherer können daher Policen dieser Art nicht unmittelbar ausstellen. Teile des Schrifttums und der Versicherungspraxis ordnen die Garantieversicherung der allgemeinen Haftpflichtversicherung zu. Gleichwohl sehen türkische Versicherer angesichts der fehlenden Rechtsgrundlage und des Schweigens des Schatzamts zur Zulässigkeit des Produkts davon ab, Policen zur Deckung der Garantien von Verkäufern auszustellen.

Transaktionsberater und Versicherungsunternehmen erwarten, dass die Nachfrage auf dem inländischen Markt das Schatzamt veranlassen wird, sich diesem Produkt zuzuwenden und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die türkischen Versicherern die Ausstellung solcher Policen ermöglicht. Derzeit kann eine Garantieversicherung in der Türkei über ausländische Versicherungsunternehmen erlangt werden, was jedoch in der Regel nicht wirtschaftlich ist. Das Produkt vereinfacht die Freistellungsverfahren für beide Parteien, doch bedarf das Verhältnis von Kosten und Risiko eines Ausgleichs. Erst dann werden Versicherer an die Stelle von Treuhändern treten können.

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